Promotor Rent a Car Broker
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website www.auto-rent.ro sowie die allgemeinen Bedingungen für die Vermittlungsdienstleistungen im Bereich Autovermietung, die über S.C. Promotor Rent a Car Broker S.R.L. angeboten werden.
Promotor Rent a Car Broker agiert als Broker/Vermittler für Autovermietungen. Bei Fahrzeugen, die von Partnerunternehmen bereitgestellt werden, ist Promotor Rent a Car Broker nicht das Unternehmen, das das Fahrzeug tatsächlich vermietet. Der Mietvertrag wird direkt zwischen dem Kunden und dem Autovermietungsunternehmen, das das Fahrzeug bereitstellt (der „Anbieter"), abgeschlossen.
Nach der Übernahme des Fahrzeugs muss jedes Problem im Zusammenhang mit dem Fahrzeug oder der Durchführung der Mietung – einschließlich technischer Defekte, Startunfähigkeit, Unfälle, Schäden, Pannenhilfe, Abschleppdienst, Fahrzeugersatz, Entschädigungen, Garantien, Kraftstoff oder sonstiger Vorfälle – unverzüglich und direkt dem Fahrzeuganbieter gemeldet werden, unter Verwendung der Kontaktdaten, die in der Buchungsbestätigung, dem Voucher und/oder dem Mietvertrag angegeben sind.
Promotor Rent a Car Broker hilft Ihnen, ein Fahrzeug über Partneranbieter zu finden und zu buchen, und kann die Kommunikation zwischen Kunde und Anbieter erleichtern. Die tatsächliche Fahrzeugvermietung unterliegt dem Mietvertrag, der direkt mit dem Anbieter bei der Fahrzeugübernahme abgeschlossen wird. Die von Promotor nach der Übernahme geleistete Unterstützung überträgt Promotor nicht die Pflichten oder die Haftung des Anbieters.
Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und S.C. Promotor Rent a Car Broker S.R.L. hinsichtlich der Nutzung der Website www.auto-rent.ro und der Vermittlungsdienstleistungen für Fahrzeugbuchungen.
Die Buchung eines Fahrzeugs über die Website www.auto-rent.ro, per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder einen anderen Kommunikationskanal setzt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der für diese Buchung mitgeteilten spezifischen Bedingungen voraus.
Wenn Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, setzen Sie den Buchungsvorgang bitte nicht fort.
Die Bestätigung einer Buchung setzt voraus, dass die dafür geltenden Informationen und Bedingungen dem Kunden über die Website, ein Angebot, eine Bestätigung, einen Voucher, eine E-Mail oder andere im Buchungsprozess verwendete Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt wurden.
Im Fall eines von einem Partnerunternehmen bereitgestellten Fahrzeugs unterscheidet sich das Verhältnis zwischen dem Kunden und Promotor Rent a Car Broker hinsichtlich der Vermittlungsdienstleistung von dem vertraglichen Mietverhältnis, das zwischen dem Kunden und dem Anbieter besteht.
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:
„Promotor", „Promotor Rent a Car Broker" oder „der Broker" bezeichnet S.C. Promotor Rent a Car Broker S.R.L., das Unternehmen, das die Vermittlungsdienstleistung für die Buchung erbringt.
„Kunde" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die eine über Promotor Rent a Car Broker vorgenommene Buchung anfragt, durchführt oder von ihr profitiert.
„Anbieter" bezeichnet das unabhängige Autovermietungs- unternehmen, das dem Kunden das Fahrzeug tatsächlich zur Verfügung stellt und mit diesem den Mietvertrag abschließt.
„Buchung" bezeichnet den Prozess, durch den Promotor die Identifizierung, Anfrage, Organisation und Bestätigung einer Mietlösung über einen Anbieter erleichtert.
„Buchungsbestätigung" bezeichnet das Dokument, die E-Mail, den Voucher oder eine andere dem Kunden übermittelte Mitteilung, in der die wesentlichen Elemente der Buchung bestätigt werden.
„Übernahme" bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Kunde das Fahrzeug vom Anbieter erhält und den für dieses Fahrzeug geltenden Mietvertrag abschließt.
„Mietvertrag" bezeichnet den Vertrag, der bei der Fahrzeugübernahme direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossen wird und die Nutzung des Fahrzeugs sowie die tatsächliche Durchführung der Mietung regelt.
I. Das Verhältnis des Kunden zu Promotor Rent a Car Broker
1. Die Rolle von Promotor Rent a Car Broker
Promotor Rent a Car Broker fungiert als Plattform und Broker für Autovermietungen und veröffentlicht bzw. bewirbt Mietangebote, die über Partnerunternehmen verfügbar sind.
Die Rolle von Promotor besteht darin, dem Kunden bei der Auswahl einer geeigneten Mietlösung zu helfen, die Anfrage an einen oder mehrere Anbieter weiterzuleiten, die Verfügbarkeit zu prüfen und den Buchungsprozess zu erleichtern.
Die Anbieter, mit denen wir zusammenarbeiten, werden nach Kriterien wie Seriosität, Servicequalität, Flottenverfügbarkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt.
Der Fahrzeuganbieter ist jedoch das Unternehmen, das das Fahrzeug tatsächlich übergibt und für die Durchführung des direkt mit dem Kunden abgeschlossenen Mietvertrags verantwortlich ist.
2. Abgrenzung zwischen der Vermittlungsdienstleistung und der tatsächlichen Vermietung
Die von Promotor Rent a Car Broker erbrachte Dienstleistung besteht in der Vermittlung und Erleichterung der Buchung.
Bei Fahrzeugen, die von einem Partnerunternehmen bereitgestellt werden, unterliegen die Nutzung des Fahrzeugs und die Durchführung der Mietung nach der Fahrzeugübernahme dem direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossenen Mietvertrag.
Promotor Rent a Car Broker ist nicht Vertragspartei des zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossenen Mietvertrags und übernimmt nicht die Pflichten des Anbieters hinsichtlich dessen Durchführung.
Die Hauptpflicht von Promotor als Vermittler besteht darin, den Kunden mit einem Anbieter in Verbindung zu bringen und den Prozess zu erleichtern, durch den die Parteien den Mietvertrag abschließen können.
Die von Promotor erbrachte Vermittlungsdienstleistung umfasst nicht die Durchführung des zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossenen Mietvertrags und bedeutet nicht, dass Promotor die Erfüllung der vom Anbieter im Rahmen dieses Vertrags übernommenen Pflichten garantiert.
Ohne ausdrückliche Bevollmächtigung vertritt Promotor weder den Kunden noch den Anbieter bei der Durchführung des Mietvertrags und wird nicht Vertragspartei desselben.
Die Tatsache, dass Promotor Verfügbarkeit, Preis, die Identität des Anbieters, Übernahmedetails oder andere buchungsbezogene Informationen mitteilt, sowie die Übermittlung von Dokumenten, die Abwicklung einer mit der Buchung verbundenen Zahlung oder die Erleichterung der Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter, bedeutet nicht automatisch, dass Promotor die aus dem Mietvertrag resultierenden Pflichten übernimmt.
Sobald der Mietvertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossen ist, unterliegt dessen Durchführung dem Vertragsverhältnis zwischen den beiden Parteien, ohne dass dies die Haftung von Promotor für seine eigenen Vermittlungspflichten berührt oder die dem Kunden nach geltendem Recht zustehenden zwingenden Rechte einschränkt.
3. Identität des Anbieters
Der Anbieter wird auf Grundlage der Verfügbarkeit, des Standorts, des angeforderten Zeitraums, der Fahrzeugklasse und der Buchungs- bedingungen bestimmt.
Sobald der Anbieter für eine bestätigte Buchung festgelegt wurde, werden seine Identität und gegebenenfalls die relevanten Kontaktdaten dem Kunden vor der Fahrzeugübernahme mitgeteilt, über die Buchungsbestätigung, den Voucher, die E-Mail oder eine andere dem Kunden übermittelte Mitteilung.
Bei jedem nach der Fahrzeugübernahme auftretenden Problem muss der Kunde vorrangig die für seine Buchung mitgeteilten Kontaktdaten des Anbieters und/oder die im Mietvertrag angegebenen Kontaktdaten verwenden.
4. Der Mietvertrag
Der bei der Fahrzeugübernahme mit dem Anbieter abgeschlossene Mietvertrag legt die Rechte und Pflichten des Kunden und des Anbieters in Bezug auf die Fahrzeugnutzung, die Kaution, die Versicherungen, Schäden, Kraftstoff, Zubehör, Wartung, Pannenhilfe, die Fahrzeugrückgabe und mögliche zusätzliche Kosten fest.
Der Kunde muss den Mietvertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig lesen und den Anbieter um Klärung bitten, falls eine Bedingung nicht verstanden wird.
Für Aspekte der tatsächlichen Durchführung der Mietung gelten der Mietvertrag und die Bedingungen des Anbieters, unbeschadet der dem Kunden zuvor bestätigten spezifischen Bedingungen und der ihm nach geltendem Recht zustehenden zwingenden Rechte.
5. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet gemäß den Bedingungen des Mietvertrags und der geltenden Gesetzgebung für die Übergabe des Fahrzeugs, dessen technischen Zustand, die Fahrzeugdokumente, die Versicherungs- bedingungen, die Blockierung und Freigabe der Kaution, die Feststellung von Schäden, die technische Unterstützung, das Abschleppen, ein eventuelles Ersatzfahrzeug und den tatsächlichen Ablauf der Mietung.
Promotor Rent a Car Broker haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen, Entscheidungen, Verzögerungen, Ablehnungen, Kosten oder andere Situationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Mietvertrags durch den Anbieter, außer in Fällen, in denen ein Schaden unmittelbar durch ein Promotor zurechenbares Verhalten verursacht wird.
6. Aspekte der Durchführung des Mietvertrags
Aspekte der Fahrzeugübergabe, des technischen Zustands des Fahrzeugs, der Fahrzeugdokumente, der Versicherungen, der Kaution, der Feststellung von Schäden, der technischen Unterstützung, des Abschleppens, des Fahrzeugersatzes sowie der Nutzung und Rückgabe des Fahrzeugs betreffen die Durchführung des direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossenen Mietvertrags.
Diese Aspekte unterliegen dem Mietvertrag, den Bedingungen des Anbieters und der geltenden Gesetzgebung.
Promotor erbringt diese Dienstleistungen nicht im eigenen Namen und garantiert nicht die Erfüllung des Mietvertrags durch den Anbieter.
Promotor bleibt weiterhin für die Erfüllung seiner eigenen Vermittlungspflichten und für Schäden verantwortlich, die unmittelbar durch ein ihm zurechenbares Verhalten verursacht werden, gemäß der geltenden Gesetzgebung.
7. Grenzen des Auftrags von Promotor
Ohne ausdrückliche Bevollmächtigung durch den Anbieter ist Promotor Rent a Car Broker nicht befugt, den Mietvertrag zu ändern oder im Namen des Anbieters Reparaturen, Abschleppdienste, den Fahrzeugersatz, die Vertragsverlängerung, die Rückgabe oder Einbehaltung der Kaution, den Verzicht auf Gebühren, Rückerstat- tungen, Ermäßigungen, Entschädigungen oder sonstige Ausgleichs- zahlungen zu genehmigen.
Jede von Promotor geleistete Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Kunde und Anbieter stellt keine Anerkennung einer Haftung und keine Annahme einer vom Kunden gestellten Anfrage im Namen des Anbieters dar.
II. Buchungen, Verfügbarkeit und ihre Funktionsweise
1. Anfrage und Bestätigung der Buchung
Das Absenden einer Buchungsanfrage garantiert nicht automatisch die Verfügbarkeit des Fahrzeugs.
Die Buchung gilt erst nach Prüfung der Verfügbarkeit, Mitteilung der geltenden Bedingungen und Bestätigung der Buchung durch Promotor Rent a Car Broker und/oder den Anbieter als bestätigt.
Die Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen wird nach Prüfung mit dem Anbieter bestätigt. Das Vorhandensein eines Fahrzeugs auf der Website oder in einem allgemeinen Angebot bedeutet nicht automatisch, dass es für den angeforderten Zeitraum, Standort und die Bedingungen verfügbar ist.
Der Hauptfahrer bzw. die Person, auf deren Namen die Buchung erfolgte, ist in der Regel die Person, die berechtigt ist, eine Änderung, Stornierung zu beantragen oder Buchungsdetails zu besprechen.
Promotor kann die Kommunikation mit einer anderen Person akzeptieren, wenn diese vom Kunden benannt wurde oder ein vernünftiger Grund für die Vertretung besteht.
2. Buchungsspezifische Informationen
Je nach Buchung kann der Kunde vor der Übernahme Informationen zum Anbieter, zum Übernahmeort, zu den Kontaktdaten, zum Preis, zur Kaution, zur Zahlungsmethode, zu den erforderlichen Dokumenten, zu den Fahreranforderungen, zur Kraftstoffpolitik, zum Kilometerstand, zum gewählten Versicherungsschutz, zum Grenzübertritt und zu anderen relevanten Bedingungen erhalten.
Die für die Buchung des Kunden mitgeteilten und akzeptierten spezifischen Bedingungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Bilder, Modelle und Fahrzeugklassen
Die auf www.auto-rent.ro dargestellten Fotos und Bezeichnungen der Fahrzeuge haben informativen Charakter und geben das Modell, die Klasse oder den im Angebot verfügbaren Fahrzeugtyp an.
Sie garantieren nicht automatisch, dass genau dieses Modell, diese Farbe, dieses Baujahr, diese Motorisierung oder Ausstattung geliefert wird.
Buchungen erfolgen üblicherweise für eine Fahrzeugklasse oder für ein Modell „oder ähnlich".
Das übergebene Fahrzeug kann das gezeigte Modell, ein ähnliches Modell derselben Klasse oder, sofern der Anbieter dies entscheidet, ein Modell einer höheren Klasse ohne zusätzliche Kosten für den Kunden sein.
Wünscht der Kunde die Garantie eines bestimmten Modells, muss dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Die Garantie eines Modells kann von der Verfügbarkeit abhängen und zusätzliche Kosten verursachen.
4. Buchungspreis
Der Preis wird auf Grundlage des Mietzeitraums, des Standorts, der Fahrzeugklasse, der Saison, der Verfügbarkeit, der gewählten Optionen und der Bedingungen des Anbieters berechnet.
Der für die Buchung geltende Preis ist der in der Buchungs- bestätigung mitgeteilte und akzeptierte Preis, unbeschadet eventueller vom Kunden später angeforderter Zusatzleistungen oder während der Mietung gemäß dem Mietvertrag anfallender Kosten.
Die auf der Website angezeigten Tarife können periodisch aktualisiert werden. Offensichtliche Fehler bei der Anzeige, Berechnung, Formulierung oder Dateneingabe sind nicht verbindlich.
Im Falle eines offensichtlichen Fehlers kann Promotor das Angebot korrigieren, eine Alternative vorschlagen oder, falls die Buchung nicht zu den korrekten Bedingungen ausgeführt werden kann, sie stornieren und die gemäß Gesetz und geltenden Bedingungen rückzahlbaren Beträge erstatten.
5. Zahlung und Anzahlung
Die Zahlung kann online, per Banküberweisung, Karte, bar oder mit anderen dem Kunden je nach Buchung und Anbieter mitgeteilten Methoden erfolgen.
In bestimmten Fällen kann eine Anzahlung zur Sicherung der Buchung verlangt werden.
Die Buchungsbestätigung kann gegebenenfalls getrennt die an Promotor gezahlten Beträge und die bei Übernahme oder während der Mietung direkt an den Anbieter zu zahlenden Beträge angeben.
Die Tatsache, dass Promotor einen mit der Buchung verbundenen Betrag verarbeitet oder einzieht, macht Promotor nicht zum Eigentümer, Betreiber oder Vermieter des Fahrzeugs und nicht zur Vertragspartei des Mietvertrags zwischen Kunde und Anbieter.
6. Stornierung durch den Kunden
Bei im Voraus bezahlten und weniger als 7 Tage vor der Übernahme stornierten Buchungen wird die gezahlte Anzahlung gemäß den Buchungsbedingungen und im nach geltendem Recht zulässigen Umfang nicht erstattet.
Bei Stornierungen mehr als 7 Tage vor der Übernahme wird die Anzahlung in einen Gutschein umgewandelt, der 6 Monate gültig ist.
Der Gutschein stellt ein Guthaben in Höhe des anrechenbaren Betrags dar und kann für über Promotor verfügbare Dienstleistungen verwendet werden, im Rahmen der Verfügbarkeit und der für die neue Buchung geltenden Bedingungen.
Die Anzahlung kann nicht erstattungsfähig sein, wenn der Kunde bei der Übernahme nicht erscheint oder die für die Fahrzeugübernahme erforderlichen Voraussetzungen gemäß den mitgeteilten Bedingungen und der geltenden Gesetzgebung nicht erfüllt.
7. Unmöglichkeit der Buchungsausführung vor der Übernahme
Kann der Anbieter das gebuchte Fahrzeug vor der Übernahme nicht mehr zur Verfügung stellen, können Promotor und/oder der Anbieter ein ähnliches Fahrzeug, eine alternative Klasse oder eine andere angemessene Lösung je nach Verfügbarkeit vorschlagen.
Kann die bestätigte Buchung aus Gründen, die dem Kunden nicht zuzurechnen sind, nicht ausgeführt werden und akzeptiert dieser die angebotene Alternative nicht, werden eventuell für die nicht mehr erbringbare Leistung eingezogene Beträge gemäß den Buchungs- bedingungen und der geltenden Gesetzgebung behandelt.
8. Änderung der Buchung vor der Übernahme
Der Kunde kann eine Änderung der Buchung vor der Fahrzeugübernahme beantragen, wobei diese Änderung nur je nach Verfügbarkeit und Zustimmung von Promotor und/oder dem Anbieter möglich ist.
Die Änderung von Datum, Uhrzeit, Standort, Dauer, Fahrzeugklasse, Fahrer, Zusatzoptionen oder gewähltem Versicherungsschutz kann den Endpreis beeinflussen.
Kann die Änderung nicht innerhalb der bestehenden Buchung durchgeführt werden, kann es erforderlich sein, die ursprüngliche Buchung zu stornieren und eine neue Buchung vorzunehmen, wobei die entsprechenden Stornierungsregeln gelten können.
III. Versicherungen und Schutz
1. Eingeschlossene Versicherung
Das im Mietpreis enthaltene Versicherungspaket kann je nach Anbieter und Fahrzeug die obligatorische Haftpflichtversicherung (KFZ- Haftpflicht), einen Basisschutz gegen Schäden und/oder einen Diebstahlschutz umfassen.
Die genauen Bedingungen der Versicherungen und Schutzleistungen sind die für die Buchung mitgeteilten und im Mietvertrag, den geltenden Policen und den Dokumenten des Anbieters vorgesehenen Bedingungen.
Die auf der Website oder in diesen Bedingungen dargestellten Versicherungsinformationen haben allgemeinen Charakter und sind gemeinsam mit den spezifischen Bedingungen des Anbieters und dem Mietvertrag zu betrachten.
2. Basisversicherung/-schutz
Der Basisschutz kann bestimmte am Fahrzeug entstandene Schäden unter den vom Anbieter und den geltenden Versicherungspolicen festgelegten Bedingungen abdecken.
Bei diesem Schutz kann eine finanzielle Verantwortung des Kunden bestehen, die durch die Höhe der Kaution, des Depots oder der für das Fahrzeug festgelegten Selbstbeteiligung dargestellt wird.
Diese finanzielle Verantwortung kann durch die Wahl eines zusätzlichen Schutzes, sofern verfügbar, reduziert werden.
Auf der Website oder im übermittelten Angebot können Optionen wie ohne Zusatzschutz, Standardschutz, Komfortschutz, SCDW, SCDW Premium oder andere Bezeichnungen je nach Anbieter angegeben werden.
Die Bedingungen, Grenzen und Ausschlüsse der gewählten Option sind die für diese Buchung mitgeteilten und im Mietvertrag festgelegten Bedingungen.
3. Abgedeckte Risiken (informativ)
Je nach Versicherungspolice und Mietvertrag können Schäden durch Kollisionen, Stöße, Zusammenstöße mit beweglichen oder festen Gegenständen, Kratzer, Schleudern, Umkippen, Brand, Explosion, Naturereignisse, herabfallende Gegenstände oder Zusammenstöße mit Tieren abgedeckt sein.
Der genaue Deckungsumfang wird ausschließlich durch die für das Fahrzeug und den erworbenen Schutz geltenden Dokumente bestimmt.
4. Ausgeschlossene Risiken (informativ)
In der Regel decken die Schutzleistungen keine Situationen ab, die durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Befahren gesperrter Straßen, Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben, Tanken mit falschem Kraftstoff, Fahren durch nicht autorisierte Fahrer, Fehlen erforderlicher Dokumente oder Nichteinhaltung des Mietvertrags entstehen.
Es können Ausschlüsse in Bezug auf Reifen, Felgen, Scheiben, Spiegel, Innenraum, Dach, Fahrzeugunterboden, Schlüssel, Dokumente, Zubehör, persönliche Gegenstände, Kraftstoff oder andere vom Anbieter angegebene Elemente bestehen.
5. Unfall oder Schaden
Im Falle eines Unfalls oder Schadens muss der Kunde unverzüglich den Fahrzeuganbieter kontaktieren und dessen Anweisungen befolgen.
Wenn die Gesetzgebung oder die Umstände dies erfordern, muss der Kunde die Polizei und/oder andere zuständige Behörden kontaktieren und die erforderlichen Dokumente beschaffen.
Der Kunde kann auch Promotor Rent a Car Broker informieren, um zusätzliche Unterstützung bei der Kommunikation zu erhalten, wobei die Benachrichtigung von Promotor die obligatorische Benachrichtigung des Anbieters nicht ersetzt.
Der Kunde darf keine Reparaturen, Abschleppdienste oder andere Eingriffe am Fahrzeug ohne die Zustimmung des Anbieters genehmigen, außer in Fällen, in denen der Mietvertrag oder die geltende Gesetzgebung dies zulässt oder erfordert.
Der Kunde muss die relevanten Dokumente aufbewahren, einschließlich Fotos, Polizeiberichte, Protokolle, Rechnungen, Belege und jedes andere vom Anbieter oder der Versicherungsgesellschaft angeforderte Dokument.
Das Fehlen der erforderlichen Dokumente, die Nichtbenachrichtigung des Anbieters, die Durchführung von Reparaturen ohne Zustimmung oder die Angabe unvollständiger Informationen kann gemäß dem Mietvertrag und den geltenden Policen zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Schutzes führen.
6. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungen und Schäden
Promotor Rent a Car Broker ist keine Versicherungsgesellschaft und führt keine technische Schadensfeststellung durch.
Promotor kann nicht für Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kunden, dem Anbieter und/oder der Versicherungs- gesellschaft in Bezug auf Schäden, Entschädigungen, Selbstbeteiligungen, Kautionen oder Versicherungsausschlüsse verantwortlich gemacht werden, soweit diese die Durchführung des Mietvertrags und der geltenden Policen betreffen.
7. Diebstahl oder Diebstahlversuch
Im Falle eines Diebstahls oder Diebstahlversuchs muss der Kunde unverzüglich die Polizei und den Anbieter kontaktieren und alle im Mietvertrag und in den Versicherungspolicen festgelegten Verfahren einhalten.
Der Kunde kann auch Promotor informieren, um Unterstützung bei der Kommunikation zu erhalten, ohne dass diese Information die Benachrichtigung des Anbieters oder der zuständigen Behörden ersetzt.
8. Haftpflichtversicherung (KFZ-Haftpflicht)
Die Haftpflichtversicherung dient der Abdeckung von Schäden, die Dritten durch Fahrzeugunfälle entstehen, innerhalb der von der geltenden Gesetzgebung und der Versicherungspolice festgelegten Grenzen und Bedingungen.
IV. Kaution, Fahreranforderungen und Erforderliche Dokumente
1. Kaution/Depot
Anbieter können zu Beginn des Mietzeitraums eine Kaution oder ein Depot verlangen, auch in bestimmten Situationen, in denen der Kunde einen Zusatzschutz wählt.
Die Kaution kann fehlenden Kraftstoff, Gebühren, Bußgelder, nicht abgedeckte Schäden, fehlendes Zubehör, Sonderreinigung oder andere während der Mietung gemäß dem Mietvertrag entstandene Kosten abdecken.
Die Höhe der Kaution und die Blockierungsmethode werden vom Anbieter festgelegt und können von der Fahrzeugklasse, dem Mietzeitraum, dem gewählten Schutz und den Buchungsbedingungen abhängen.
Je nach Anbieter kann eine akzeptierte Bankkarte erforderlich sein, die auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt ist und über ausreichende Mittel für die Vorautorisierung oder die Kaution verfügt.
Die Freigabe oder Rückerstattung der Kaution erfolgt gemäß den Verfahren des Anbieters und des ausstellenden Bankinstituts. Die tatsächliche Dauer, bis die Mittel wieder verfügbar sind, kann von der Bank des Kunden abhängen und liegt nicht in der Kontrolle von Promotor.
2. Anforderungen an den Fahrer
Die Anforderungen bezüglich Mindest- oder Höchstalter, Dauer des Führerscheinbesitzes und der Akzeptanz bestimmter Fahrerkategorien werden vom Anbieter festgelegt und können je nach Fahrzeug, Standort und Klasse variieren.
Der Fahrer muss über einen gültigen und für die Fahrzeugklasse geeigneten Führerschein verfügen.
Für junge, ältere oder Fahrer mit geringer Führerscheindauer kann der Anbieter zusätzliche Gebühren, höhere Kautionen oder Einschränkungen bei den verfügbaren Klassen anwenden.
Zusatzfahrer müssen vom Anbieter genehmigt und im Mietvertrag eingetragen werden.
Das Führen des Fahrzeugs durch eine nicht autorisierte Person kann zum Verlust des geltenden Schutzes und zur Haftung des Kunden gemäß dem Mietvertrag führen.
3. Erforderliche Dokumente
Bei der Übernahme muss der Kunde die für seine Buchung erforderlichen Dokumente vorlegen, die Folgendes umfassen können:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass;
- gültiger Führerschein;
- internationaler Führerschein, falls erforderlich;
- vom Anbieter für Zahlung und/oder Kaution akzeptierte Bankkarte;
- Buchungsbestätigung oder Voucher;
- weitere vor der Übernahme mitgeteilte Dokumente.
Legt der Hauptfahrer die erforderlichen Dokumente nicht vor, erfüllt er die Mietbedingungen nicht oder verfügt er nicht über die verlangte Zahlungsmethode oder Kaution, kann der Anbieter die Übergabe des Fahrzeugs verweigern.
In diesem Fall kann die Buchung gemäß den Stornierungs-/Nichter- scheinungsregeln und den Bedingungen des Anbieters behandelt werden, ohne dass Promotor für die durch Nichteinhaltung der Bedingungen durch den Kunden bedingte Ablehnung verantwortlich ist.
V. Mietzeitraum, Übernahme, Rückgabe und Fahrzeugnutzung
1. Erscheinen bei der Übernahme
Der Kunde muss sich am Übernahmeort zum bestätigten Datum und zur bestätigten Uhrzeit einfinden.
Rechnet der Kunde vor der Übernahme mit einer Verspätung, muss er Promotor und/oder den Anbieter so schnell wie möglich informieren, auch im Falle einer Flugverspätung.
Eine erhebliche Verspätung ohne Benachrichtigung kann zur Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs, zur Stornierung der Buchung, zum Verlust der Anzahlung oder zur Anwendung bestimmter Kosten gemäß den Buchungsbedingungen führen.
2. Mietzeitraum und Berechnung des Tagestarifs
Die Berechnung des Mietzeitraums erfolgt in der Regel in 24-Stunden-Intervallen.
Die Mietdauer beginnt und endet gemäß den in der Buchung, der Bestätigung, dem Voucher und/oder dem Mietvertrag angegebenen Daten und Uhrzeiten.
3. Verlängerung nach der Übernahme
Nach der Fahrzeugübernahme muss jede Anfrage zur Verlängerung des Mietzeitraums direkt an den Anbieter gerichtet werden.
Die Verlängerung ist erst nach Zustimmung des Anbieters und gegebenenfalls Änderung oder Verlängerung des Mietvertrags gültig.
Der Tarif für den zusätzlichen Zeitraum kann vom ursprünglichen Tarif abweichen.
Promotor kann die Kommunikation auf Wunsch des Kunden erleichtern, kann jedoch die Verlängerung des Mietvertrags nicht im Namen des Anbieters ohne dessen Genehmigung bestätigen.
Eine verspätete Rückgabe ohne Zustimmung des Anbieters kann zu zusätzlichen im Mietvertrag vorgesehenen Gebühren führen.
4. Übergabe an einem anderen Ort
Wird das Fahrzeug an einem Ort angefordert, an dem keine lokale Verfügbarkeit besteht, kann es von einem anderen Ort gebracht werden, wobei vor der Bestätigung mitgeteilte Gebühren anfallen.
Wird das Fahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Ort zurückgegeben, kann der Kunde gemäß dem Mietvertrag und den Bedingungen des Anbieters eine zusätzliche Verlegungsgebühr schulden.
5. Lieferung und Abholung
Je nach Verfügbarkeit und Anbieterrichtlinie können Lieferungs- und Abholdienste am Flughafen, Bahnhof, Hotel, an einer Privatadresse oder einem anderen vereinbarten Ort angeboten werden.
Für Lieferungen, Abholungen, Verlegungen oder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten erbrachte Dienstleistungen können zusätzliche Gebühren anfallen.
Der Kunde muss die Adresse, Uhrzeit, Flugnummer und alle anderen relevanten Informationen korrekt mitteilen.
Eine verspätete Übernahme verlängert nicht automatisch den Mietzeitraum.
Eine vorzeitige Rückgabe garantiert keine Rückerstattung des nicht genutzten Zeitraums, sofern dies nicht ausdrücklich vom Anbieter akzeptiert oder in den Buchungsbedingungen vorgesehen ist.
6. Kindersitze und Sonderzubehör
Kindersitze, GPS-Geräte, Schneeketten, Dachträger oder anderes Zubehör können je nach Anbieter und Lagerverfügbarkeit auf Anfrage verfügbar sein.
In manchen Fällen werden die Zusatzoptionen im Voraus bestätigt und bezahlt.
In anderen Fällen werden sie erst bei der Buchung angefragt und bei der Übernahme bezahlt, wobei die Verfügbarkeit dann vom Lagerbestand des Anbieters abhängen kann.
7. Fahrzeugnutzung außerhalb Rumäniens
Die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb Rumäniens ist nur zulässig, wenn der Anbieter dies gemäß dem Mietvertrag genehmigt hat.
Es können zusätzliche Gebühren, besondere Dokumente, höhere Kautionen, territoriale Einschränkungen oder andere Bedingungen gelten.
Das Verlassen des Landes ohne die erforderliche Genehmigung kann gemäß dem Mietvertrag zum Verlust des Schutzes und zu weiteren Konsequenzen führen.
8. Fahrzeugkapazität und -typ
Sofern nicht ausdrücklich ein garantiertes Modell bestätigt wurde, garantiert Promotor keine bestimmte Marke, Farbe, Ausstattung oder ein bestimmtes Modell.
Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl einer Klasse, die für die Anzahl der Passagiere, das Gepäck und die Bedürfnisse der Reise geeignet ist.
Promotor kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn sich das vom Kunden gewählte Fahrzeug als ungeeignet für die Anzahl der Passagiere oder die Menge des transportierten Gepäcks erweist.
9. Nutzungsregeln
Der Kunde muss das Fahrzeug sorgfältig, rechtmäßig und gemäß dem Mietvertrag nutzen.
Insbesondere ist Folgendes untersagt:
- das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen verbotenen Substanzen;
- die Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, Wettbewerbe, Tests, Fahrschulen, Taxidienste, bezahlten Transport oder Abschleppen ohne erforderliche Zustimmung;
- das Befahren nicht öffentlicher Straßen, Geländefahrten, überfluteter Straßen oder für den Verkehr gesperrter Straßen;
- die Untervermietung des Fahrzeugs;
- das Führen durch nicht autorisierte Personen;
- das Überschreiten der maximalen Passagierzahl oder des zulässigen Gewichts;
- das Ignorieren von Warnleuchten oder das Fortsetzen der Fahrt trotz offensichtlicher Fehlfunktion;
- das Tanken mit falschem Kraftstoff;
- das Rauchen im Fahrzeug, wenn der Anbieter dies untersagt;
- jede rechtswidrige Nutzung, vorsätzliche Beschädigung oder grob fahrlässiges Verhalten.
VI. Pannen, Pannenhilfe und Probleme nach der Übernahme
1. Pflicht, den Anbieter zu kontaktieren
Nach der Fahrzeugübernahme ist der Anbieter die erste Anlaufstelle für jedes Problem im Zusammenhang mit dem Fahrzeug oder der Durchführung der Mietung.
Im Falle eines technischen Defekts, der Unfähigkeit, das Fahrzeug zu starten, eines Unfalls, eines Schadens, eines mechanischen Defekts, des Auftretens von Warnleuchten, eines Diebstahls oder eines anderen fahrzeugbezogenen Vorfalls muss der Kunde unverzüglich und direkt den Anbieter kontaktieren.
Der Kunde muss die in der Buchungsbestätigung, dem Voucher, dem Mietvertrag oder den bei der Übernahme erhaltenen Dokumenten angegebenen Kontaktdaten verwenden.
2. Die Kontaktaufnahme mit Promotor ersetzt nicht die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter
Die Kontaktaufnahme mit Promotor Rent a Car Broker entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, den Anbieter direkt zu kontaktieren, und stellt, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt, keine vertragliche Benachrichtigung des Anbieters dar.
Der Kunde kann Promotor kontaktieren, um Unterstützung bei der Kommunikation zu erhalten, wobei die operative Verantwortung für die Behandlung des Problems beim Anbieter liegt.
3. Pannenhilfe
Der Anbieter bewertet das Problem und entscheidet gemäß dem Mietvertrag über die erforderliche Maßnahme: Diagnose, technische Unterstützung, Reparatur, Abschleppen, Bergung des Fahrzeugs oder dessen Ersatz.
Die Reaktionszeit kann vom Standort des Fahrzeugs, der Entfernung zur nächsten Niederlassung, der Verfügbarkeit von Personal oder Service, dem Verkehr, den Wetterbedingungen, der Verfügbarkeit eines Ersatzfahrzeugs und anderen betrieblichen Umständen abhängen.
Promotor betreibt nicht den technischen Service oder die Pannenhilfe des Anbieters und kann keine genaue Reaktionszeit, Abschlepp- oder Ersatzzeit garantieren.
4. Vom Kunden durchgeführte Reparaturen oder Eingriffe
Der Kunde darf keine Reparaturen, Abschleppdienste, den Kauf von Teilen, den Austausch von Batterie oder Reifen oder andere Eingriffe am Fahrzeug ohne die Zustimmung des Anbieters genehmigen oder durchführen, außer wenn der Mietvertrag dies zulässt oder das Gesetz dies erfordert.
Ohne Genehmigung des Anbieters entstandene Kosten können nicht erstattet werden.
5. Ersatzfahrzeug
Kann das Fahrzeug aus Gründen, die dem Kunden nicht zuzurechnen sind, nicht mehr genutzt werden, kann der Anbieter gemäß dem Mietvertrag und je nach Verfügbarkeit die Reparatur des Fahrzeugs oder die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs veranlassen.
Ist ein sofortiger Ersatz nicht möglich, wird die anwendbare Lösung vom Anbieter gemäß dem Mietvertrag, der Verfügbarkeit und der geltenden Gesetzgebung bestimmt.
Wird die Panne oder der Schaden durch den Kunden oder eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs verursacht, können die daraus resultierenden Kosten gemäß dem Mietvertrag vom Kunden getragen werden.
6. Freiwillige Unterstützung durch Promotor
Auf Wunsch des Kunden und im Rahmen seiner Möglichkeiten kann Promotor den Anbieter kontaktieren, Informationen übermitteln, eine beschleunigte Bearbeitung anfordern oder den Fall verfolgen.
Diese Unterstützung macht Promotor nicht zu einem Anbieter von Pannenhilfe, zu einer Vertragspartei des Mietvertrags oder zu einem Garanten für die Erfüllung der Pflichten des Anbieters.
Die von Promotor geleistete Unterstützung bedeutet nicht die Übernahme einer Haftung für die Panne des Fahrzeugs, die Dauer des Eingriffs, die Entscheidungen des Anbieters oder das Ergebnis des Eingriffs.
7. Ausgleichszahlungen für während der Mietung aufgetretene Probleme
Jede Anfrage auf Erstattung, Ermäßigung, Entschädigung oder sonstigen Ausgleich im Zusammenhang mit dem technischen Zustand des Fahrzeugs, dessen Panne, der vorübergehenden Unmöglichkeit der Nutzung, dem technischen Eingriff, dem Abschleppen, der Reaktionszeit, dem Fahrzeugersatz oder anderen Fragen der Durchführung des Mietvertrags muss an den Anbieter als das fahrzeugbereitstellende Unternehmen und Vertragspartei des Mietvertrags gerichtet werden.
Promotor kann den Kunden unterstützen, indem es diese Anfrage an den Anbieter weiterleitet, kann jedoch ohne ausdrückliche Genehmigung nicht im Namen des Anbieters das Bestehen oder die Höhe eines solchen Ausgleichs annehmen, ablehnen, aushandeln oder festlegen.
Die Weiterleitung einer Anfrage an den Anbieter oder die Unterstützung des Kunden bei der Kommunikation stellt keine Anerkennung einer Haftung durch Promotor dar.
VII. Gebühren, Beschwerden, Kundenbewertungen und Haftung
1. Bußgelder, Mautgebühren und Verwaltungskosten
Der Kunde ist verantwortlich für Bußgelder, Parkgebühren, Mautgebühren, Abschlepp-/Verwahrungskosten, Strafen und andere Kosten, die aus der Nutzung des Fahrzeugs während des Mietzeitraums entstehen.
Der Anbieter und/oder gegebenenfalls Promotor können die mitgeteilten oder vertraglich vorgesehenen Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung von Dokumenten, die Kommunikation mit Behörden oder andere im Zusammenhang mit solchen Situationen durchgeführte Vorgänge in Rechnung stellen.
2. Beschwerden bezüglich der Dienstleistung von Promotor
Beschwerden bezüglich der direkt von Promotor Rent a Car Broker erbrachten Dienstleistungen – wie die Bearbeitung der Anfrage, die direkt von Promotor mitgeteilten Informationen, die Buchungs- bestätigung oder die direkt von Promotor abgewickelten Zahlungen – können an Promotor Rent a Car Broker gerichtet werden.
Der Kunde muss die erforderlichen Informationen und Dokumente zur Überprüfung der Situation bereitstellen.
3. Beschwerden bezüglich der Durchführung der Mietung
Beschwerden bezüglich der Durchführung der Mietung nach der Fahrzeugübernahme müssen direkt an den Anbieter gerichtet werden.
Diese umfassen unter anderem:
- den technischen Zustand des Fahrzeugs;
- Pannen oder Stilllegung des Fahrzeugs;
- die Pannenhilfe;
- das Abschleppen;
- den Fahrzeugersatz;
- die Dauer des Eingriffs;
- Schäden und deren technische Feststellung;
- die Kaution/das Depot;
- den Kraftstoff;
- vom Anbieter angewandte Gebühren;
- die Durchführung des Mietvertrags;
- das Verhalten des Personals des Anbieters;
- Erstattungs- oder Entschädigungsanträge im Zusammenhang mit der Mietung.
Promotor kann die Weiterleitung einer Beschwerde an den Anbieter erleichtern, dies überträgt jedoch nicht die Haftung des Anbieters auf Promotor und gibt Promotor nicht die Befugnis, die Beschwerde im Namen des Anbieters zu lösen.
4. Dokumentation von Beschwerden
Zur effektiven Bearbeitung einer Beschwerde muss der Kunde relevante Dokumente aufbewahren und, falls erforderlich, bereitstellen, wie zum Beispiel:
- die Buchungsbestätigung;
- den Mietvertrag;
- Fotos oder Aufzeichnungen;
- Polizeiberichte;
- offizielle Protokolle;
- Rechnungen und Belege;
- Korrespondenz mit dem Anbieter;
- jeden anderen relevanten Nachweis.
5. Unangemessenes Verhalten und missbräuchliche Nutzung
Promotor und/oder der Anbieter können eine Buchung ablehnen, aussetzen oder stornieren im Falle von missbräuchlichem, aggressivem, bedrohlichem, betrügerischem, diskriminierendem, rechtswidrigem oder grob unangemessenem Verhalten gegenüber Personal, Anbietern, Partnern oder anderen an der Erbringung der Dienstleistung beteiligten Personen.
Wir können auch falsche Buchungen, Betrugsversuche, die unbefugte Nutzung fremder Daten, in böser Absicht gestellte Anfragen oder die Nutzung der Plattform in einer Weise, die Schäden, Störungen oder Betriebsrisiken verursacht, ablehnen oder stornieren.
6. Kundenbewertungen
Kommentare, Meinungen oder Bewertungen, die direkt an Promotor gesendet werden, können auf der Website, den Social-Media-Seiten oder in Werbematerialien veröffentlicht werden, gemäß der Datenschutzgesetzgebung, der Bildrechte und anderer geltender Rechte.
Auf den von ihm verwalteten Kanälen behält sich Promotor das Recht vor, illegale, beleidigende, diskriminierende Inhalte, ohne Rechtfertigung veröffentlichte personenbezogene Daten, Spam oder Inhalte ohne Bezug zu den angebotenen Dienstleistungen gemäß dem Gesetz zu moderieren oder zu entfernen.
7. Haftungsbeschränkung von Promotor Rent a Car Broker
Promotor Rent a Car Broker haftet für die Erfüllung seiner eigenen Vermittlungspflichten im Rahmen der von der geltenden Gesetzgebung festgelegten Grenzen.
Wird das Fahrzeug von einem Partnerunternehmen bereitgestellt, haftet Promotor nicht für die Durchführung des direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossenen Mietvertrags noch für Handlungen oder Umstände, die der Kontrolle und Verantwortung des Anbieters unterliegen.
Diese können unter anderem Folgendes umfassen:
- den technischen Zustand des Fahrzeugs;
- mechanische, elektrische oder elektronische Defekte;
- die Panne oder Stilllegung des Fahrzeugs;
- Unfälle und Schäden;
- die Pannenhilfe;
- das Abschleppen des Fahrzeugs;
- die Reaktionszeit;
- den Fahrzeugersatz;
- die Verfügbarkeit der Flotte des Anbieters;
- Handlungen oder Unterlassungen der Mitarbeiter des Anbieters;
- die Blockierung oder Rückgabe der Kaution;
- die Feststellung und Bewertung von Schäden;
- Gebühren, Strafen oder Kosten gemäß dem Mietvertrag;
- vom Anbieter bei der Durchführung des Mietvertrags getroffene Entscheidungen.
Promotor haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die ausschließlich durch solche dem Anbieter zuzurechnende Situationen verursacht werden, im gesetzlich zulässigen Umfang.
Ebenso haftet Promotor im Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht für indirekte Verluste oder Folgen, die nicht unmittelbar durch ein Promotor zurechenbares Verhalten verursacht werden, wie den Verlust eines Flugs, einer Buchung, eines Termins, einer Aktivität oder eines Ausflugs, zusätzliche Unterkunfts- oder Transportkosten oder andere indirekte Folgen einer unterbrochenen Reise.
Promotor kann nicht für Verzögerungen, die vorübergehende Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder andere durch Verkehr, ungünstige Wetterbedingungen, Streiks, behördliche Beschränkungen, Kommunikationsunterbrechungen, höhere Gewalt oder andere Umstände außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verursachte Situationen verantwortlich gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden, die unmittelbar durch eine Promotor Rent a Car Broker zurechenbare Handlung oder Unterlassung verursacht werden, und schließt keine Haftung aus oder beschränkt keine Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
8. Die geleistete Unterstützung bedeutet keine Übernahme der Haftung
Das Eingreifen von Promotor zur Erleichterung der Kommunikation, zur Weiterleitung einer Anfrage an die Geschäftsleitung des Anbieters, zur Verfolgung eines Eingriffs oder zur Unterstützung des Kunden bedeutet nicht, dass Promotor rechtlich oder finanziell eine Angelegenheit übernimmt, die dem Anbieter zusteht.
Ebenso bedeutet eine Geste des guten Willens, ein Vorteil, ein Rabatt, ein Gutschein oder eine andere freiwillig von Promotor in einer bestimmten Situation angebotene Form der Unterstützung nicht automatisch die Anerkennung einer rechtlichen Haftung.
9. Einvernehmliche Beilegung von Beschwerden
Promotor fördert die einvernehmliche Beilegung jeder Meinungsverschiedenheit im Zusammenhang mit seinen Dienstleistungen.
Bei einem Problem im Zusammenhang mit der Dienstleistung des Anbieters muss der Kunde seine Beschwerde an den Anbieter richten, und Promotor kann die Kommunikation bei Bedarf erleichtern.
10. Streitbeilegung
Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht einvernehmlich beigelegt werden, werden Streitigkeiten von den zuständigen Gerichten gemäß der geltenden Gesetzgebung entschieden, unter Beachtung der zwingenden Vorschriften zum Verbraucherschutz und zur Gerichtsbarkeit.
Verbraucher haben das Recht, sich an die zuständigen Verbraucherschutzbehörden und die gemäß der geltenden Gesetzgebung verfügbaren alternativen Streitbeilegungsmechanismen zu wenden.
VIII. Schutz Personenbezogener Daten und Schlussbestimmungen
1. Verarbeitung personenbezogener Daten
S.C. Promotor Rent a Car Broker S.R.L. erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen (DSGVO), dem Gesetz Nr. 190/2018 und der geltenden Gesetzgebung.
Die Daten können verarbeitet werden, um die Vermittlungs- dienstleistungen zu erbringen, Anfragen und Buchungen zu registrieren, Informationen an Partneranbieter zu übermitteln, Dokumente vorzubereiten, mit dem Kunden zu kommunizieren, für Abrechnung, Zahlungen, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Betrugsprävention, die Bearbeitung von Beschwerden und die Bewertung der Servicequalität.
2. Weitergabe der Daten an den Anbieter
Um eine Buchung abzuschließen, können die erforderlichen Daten des Kunden und der Fahrer an den Anbieter weitergegeben werden, der die Mietung durchführt.
Diese Daten können je nach Bedarf Name, Kontaktdaten, Informationen zum Führerschein, Identifikationsdaten, Fluginformationen und andere für die Vorbereitung und Durchführung des Mietvertrags erforderliche Daten umfassen.
3. Weitere Empfänger der Daten
Je nach Bedarf und geltender Rechtsgrundlage können die Daten an IT-Dienstleister, Zahlungsabwickler, Buchhaltungsdienste, Kommunikationsdienste, Versicherungsgesellschaften, Bankinstitute, öffentliche Behörden oder andere am Buchungs- und Mietprozess beteiligte Partner weitergegeben werden.
4. Datensicherheit und -aufbewahrung
Wir verwenden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Informationen.
Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen, Beschwerden zu bearbeiten, Buchungen, Zahlungen und Strafen zu verwalten und Rechte zu begründen, auszuüben oder zu verteidigen.
5. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben gemäß der geltenden Gesetzgebung das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und den Widerruf ihrer Einwilligung, wenn die Verarbeitung darauf beruht.
Zur Ausübung Ihrer Datenschutzrechte können Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren: dpo@auto-rent.ro.
Für vollständige Informationen zur Datenverarbeitung konsultieren Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie und unsere Cookie-Richtlinie .
6. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Durch die Vornahme einer Buchung und die Annahme der dafür geltenden Bedingungen bestätigt der Kunde, dass er die Möglichkeit hatte, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen, bevor er die mit der Buchung verbundenen Pflichten übernommen hat.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung kann Promotor elektronische Aufzeichnungen der Buchung und der dafür geltenden Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufbewahren, um das Vertragsverhältnis zu dokumentieren und Beschwerden zu lösen.
7. Für eine Buchung geltende Fassung
Die für eine Buchung geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diejenige, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde und zum Zeitpunkt der Vornahme/Bestätigung der Buchung, je nach Fall, gültig war.
Spätere Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht rückwirkend für bereits vorgenommene Buchungen, sofern diese Änderung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder von den betroffenen Parteien ausdrücklich akzeptiert wird.
8. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Promotor Rent a Car Broker kann diese Allgemeinen Geschäfts- bedingungen ändern, um rechtliche, geschäftliche, technische oder betriebliche Änderungen widerzuspiegeln.
Die neue Fassung gilt für zukünftige Buchungen ab dem auf dieser Seite angegebenen Datum, gemäß der geltenden Gesetzgebung.
9. Salvatorische Klausel
Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Gericht für nichtig, unanwendbar oder rechtswidrig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang weiterhin anwendbar.
10. Zwingende Verbraucherrechte
Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zielt darauf ab, die den Verbrauchern nach zwingendem geltendem Recht zustehenden Rechte aufzuheben oder einzuschränken.
Gewährt eine zwingende gesetzliche Bestimmung dem Kunden günstigere Rechte als die in diesen Bedingungen vorgesehenen, gilt diese gesetzliche Bestimmung.
Letzte Aktualisierung: 21 August 2026
Kontaktdaten
Handelsregisternr.: J40/3344/2023
USt-IdNr.: RO47670988
Adresse: Bukarest, Bd. Tineretului Nr. 31, Sektor 4
Telefon: +40 734 403 403
Website: www.auto-rent.ro
E-Mail: dpo@auto-rent.ro
Buchungen und Support
Telefon: +40 734 403 403
English
Español
Français
Italiano
Polski
Româna